Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Ludwigshafen für Andre Oberbeck, Edigheimer Str. 7, 67227 Frankenthal
Aushang seit 13.11.2025
Finanzamt Ludwigshafen für Gabriel-Gheorghita Dondea, Schulstr. 7, 67227 Frankenthal
Aushang seit 10.11.2025
Finanzamt Ludwigshafen für Yalcin Ellek, Seilerstr. 18, 67063 Ludwigshafen
Aushang seit 10.11.2025