Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Ludwigshafen für Harald Grüsser, Friedr-Burschell-Weg 21, 67071 Ludwigshafen
Aushang seit 02.02.2026
Finanzamt Ludwigshafen für Mihail Asenov Georgiev, K 2 4, 68159 Mannheim
Aushang seit 02.02.2026
Finanzamt Ludwigshafen für Mihail Asenov Georgiev, K 2 4, 68159 Mannheim
Aushang seit 02.02.2026
Finanzamt Ludwigshafen für Timo Karcher, Weinheimer Str. 8, 68309 Mannheim
Aushang seit 28.01.2026