Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Ludwigshafen für Julika Esther Sieg-Horlacher, Dietramszeller Str. 10, 81371 München
Aushang seit 25.07.2024
Finanzamt Ludwigshafen für Julika Esther Sieg, Dietramszeller Str. 10, 81371 München
Aushang seit 25.07.2024
Finanzamt Ludwigshafen für Ulrike Hild, Körösistr. 48 e, 8010 GRAZ, ÖSTERREICH
Aushang seit 25.07.2024
Finanzamt Ludwigshafen für Ion Gusu, Weinbietstr. 41, 67065 Ludwigshafen
Aushang seit 17.07.2024
Finanzamt Ludwigshafen für Zyulfi Ahmedov Aliev, Marienstr. 23, 67063 Ludwigshafen
Aushang seit 05.07.2024